Fliegen lernen

Bere­its mit 14 Jahren kann man die Aus­bil­dung zum Segelflugschein begin­nen. Sie gliedert sich in drei Abschnitte:

Abschnitt 1:

Sobald durch das fliegerärztliche Tauglichkeit­szeug­nis sichergestellt ist das der Flugschüler die gesund­heitlichen Anforderun­gen für den Segelflug erfüllt kann sofort mit der Aus­bil­dung begonnen wer­den. Nach der Bodenein­weisung und der tech­nis­chen Kon­trolle des Aus­bil­dungs­dop­pel­sitzers begin­nt sofort das Aus­bil­dung­spro­gramm mit dem ersten Start.
Sind Flugzeug- und Innencheck abgeschlossen, heb­st du nun mit einem erfahre­nen Flu­glehrer ab – ein wirk­lich erheben­des Gefühl! Der hin­ten sitzende Flu­glehrer führt diesen Start noch alleine aus, sodass der Flugschüler erst mal voll und ganz die Stille und Fasz­i­na­tion des Segelflugs genießen kann.
Bald wer­den die Grund­be­griffe des Fliegens, das Bedi­enen der Rud­er und ihre Wirkung erlernt. Dazu gehören der Ger­adeaus­flug, der Kur­ven­flug, das Betäti­gen der Lan­deklap­pen und zu guter let­zt Start und Lan­dung. Im Rah­men der dieses Aus­bil­dungsab­schnittes wer­den auch län­gere Flüge in der Ther­mik absolviert.
Mit jed­er Platzrunde wer­den diese Übun­gen wieder­holt und geübt, bis der Flugschüler das Flugzeug sich­er beherrscht und Gefahren­si­t­u­a­tio­nen begeg­nen kann.
Der erste Aus­bil­dungsab­schnitt wird mit den ersten drei Alle­in­flü­gen, der A‑Prüfung beendet.

Abschnitt 2:

Schon nach ca. 5–10 Alle­in­flü­gen unter Auf­sicht des Flu­glehrers fol­gt die Umschu­lung auf das ein­sitzige Übungs­flugzeug Ka8.
Hier­auf wer­den dann die ersten län­geren Alle­in­flüge in Sichtweite des Flug­platzes absolviert. Dieser Aus­bil­dungsab­schnitt endet mit der B‑Prüfung. Hier­bei beobachtet und bew­ertet der Flu­glehrer die erwor­be­nen prak­tis­chen Ken­nt­nisse des Flugschülers vom Boden aus.

Im näch­sten Prü­fungsab­schnitt wer­den dem Schüler vom Flu­glehrer wieder neue Übun­gen ver­mit­telt, wie zum Beispiel der Seit­en­gleit­flug, der Schnell­flug oder das gemein­same Ther­mik­fliegen mit mehreren Flugzeu­gen in einem Aufwind. Des weit­eren wird in diesem Prü­fungsab­schnitt auf ein weit­eres Segelflugzeug-Muster umgeschult.
Dieser Aus­bil­dungsab­schnitt wird mit bestanden­er C‑Prüfung abgeschlossen. Auch hier beurteilt der Flu­glehrer vom Boden aus und prüft die erwor­be­nen, prak­tis­chen Ken­nt­nisse des Flugschülers.

Abschnitt 3:

In diesem Aus­bil­dungsab­schnitt wird dem Flugschüler die Grund­la­gen des Streck­ensegelfluges ver­mit­telt. Nach einem Ein­weisungsstreck­en­flug von etwa 100km und drei Lan­dun­gen auf einem frem­den Flug­platz ist der Flugschüler am Ende der prak­tis­chen Aus­bil­dung angelangt.

Zusam­men mit den the­o­retis­chen Grund­la­gen, die meist in den Win­ter­monat­en erwor­ben wer­den, kann der Flugschüler zur the­o­retis­chen und anschließend zur prak­tis­chen Prü­fung angemeldet werden.

Die the­o­retis­chen Grund­la­gen wer­den in min­destens 60 Stun­den ver­mit­telt. Sie teilen sich in die fol­gen­den Themengebiete:

  • Luftrecht
  • Nav­i­ga­tion
  • Ver­hal­ten in beson­deren Fällen
  • Mete­o­rolo­gie
  • Tech­nik
  • Human Fac­tors

Außer­dem muss das Funksprechzeug­nis BZF in deutsch oder englisch erwor­ben werden.

Der erste Teil der Luft­fahrer-Prü­fung beste­ht aus der the­o­retis­chen Prü­fung. Hier­bei wird der Flugschüler in jedem Fach nach einem Mul­ti­ple-Choice Ver­fahren geprüft. Bei beste­hen aller Prü­fungs­fäch­er ist man zum näch­sten Teil des Prü­fungsver­fahrens zuge­lassen, dem 50km Überlandflug.
Hier­bei muss der Flugschüler, wie der Name schon sagt, alleine einen 50km lan­gen Streck­en­flug durch­führen. Dieser Flug wird von einem Sportzeu­gen am Lan­de­ort bestätigt und man bekommt die Zulas­sung für den let­zten Prü­fungssteil, der prak­tis­chen Prüfung.

Die prak­tis­che Prü­fung beste­ht aus drei Flü­gen mit einem anerkan­nten Prüfer, der im Dop­pel­sitzer mit­fliegt und einige der in der Aus­bil­dung erlern­ten Übun­gen über­prüft. Nach erfol­gre­ichem Abschluss hat man die Pri­vat-Piloten-Lizenz erwor­ben, die einen dazu befähigt nun Flüge als Ver­ant­wortlich­er Pilot durchzuführen, bei denen auch Gäste mit­fliegen dürfen.

Ist fliegen mit oder ohne Motor nicht gefährlich?

Fliegen ist generell genau­so gefährlich wie andere Sportarten auch. Denken Sie z.B an die ganzen Reitun­fälle oder aber die Fußball­spiel­er. Im Grunde ist das Risiko einen Unfall zu erlei­den auf dem Weg zum Flug­platz und nach Hause größer als beim fliegen an sich.
Desweit­eren ste­ht der Flug­platz, die Flugzeuge und alle benötigten Geräte ständig unter Auf­sicht. Jährlich wer­den von Beauf­tragten des Luft­fahrt­bun­de­samtes Über­prü­fun­gen durchge­führt, damit eine Zulas­sung für ein weit­eres Jahr erfolgt.

Ist fliegen nicht teuer?

Fliegen ist nicht teur­er als andere Freizeitak­tiv­itäten oder Hob­bys auch. Aber ein Hob­by macht Spaß und deshalb gibt man das Geld nicht umson­st aus.
Die FSV-Schwalm hat sog­ar sehr gün­stige Mitgliedsbeiträge:

  • Erwach­sene zahlen eine jährlichen Beitrag von 540€
  • Schüler, Stu­den­ten, Auszu­bildende, … zahlen 420€

In den Jahres­pauschalen sind Aus­bil­dungs- und Flugge­bühren ein­schließlich Winden­schlepps enthal­ten, nicht jedoch Motorsegler­flugzeit­en und ‑schlepps.