Einschränkungen im Flugbetrieb

Auf­grund eines Hin­derniss­es im Neubauge­bi­et (Baukran) hat der RP Kas­sel ab sofort fol­gende Ver­fü­gung erlassen:

  1. Der Flug­be­trieb auf Piste 03 wird untersagt.
  2. Der Motor­flug­be­trieb auf Piste 21 wird unter­sagt, erlaubt ist der Flug­be­trieb mit Windenstart.

Die Bahn 15/33 ist nicht betroffen.

Die Ver­fü­gung gilt bis zum Abbau des Kranes, voraus­sichtlich dem 11.06.21