Aufgrund eines Hindernisses im Neubaugebiet (Baukran) hat der RP Kassel ab sofort folgende Verfügung erlassen:
- Der Flugbetrieb auf Piste 03 wird untersagt.
- Der Motorflugbetrieb auf Piste 21 wird untersagt, erlaubt ist der Flugbetrieb mit Windenstart.
Die Bahn 15/33 ist nicht betroffen.
Die Verfügung gilt bis zum Abbau des Kranes, voraussichtlich dem 11.06.21